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Genossenschaft UNverpackt Darmstadt

Wie die meisten von Euch schon mitbekommen haben, haben wir mit Eurer Hilfe eine Genossenschaft gegründet. Alles zu dem Thema Genossenschaft findet Ihr auf der Seite, sei es der aktuelle Stand, ein FAQ oder einfach generelle Information über Genossenschaften. Unsere Satzung findet ihr hier auch, in der unsere Unverpackt Darmstadt eG im Detail beschrieben ist. Wenn Euch etwas fehlt oder Ihr noch Fragen habt dann schreibt gerne eine Mail an kontakt@unverpacktdarmstadt.com oder eine DM bei Instagram.

Was ist eine Genossenschaft?

​Eine Genossenschaft ist eine Rechtsform, die es mehreren Personen ermöglicht, gemeinsam wirtschaftliche Ziele zu verfolgen und Verantwortung zu teilen. Sie fördern seit 1848 solidarisches Wirtschaften und bieten Mitgliedern Mitbestimmung. Dazu stärken die Genossenschaften lokale Gemeinschaften, indem sie Interessen bündeln und Ressourcen effizient nutzen. Genossenschaften sind besonders geeignet für Gemeinschaftsprojekte, bei denen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl im Vordergrund stehen.

Rechtsform und Haftung

Die Genossenschaft ist eine rechtlich selbstständige Struktur, die durch das Genossenschaftsgesetz definiert ist. Sie bietet Vorteilhaftigkeiten wie Haftungsbeschränkung und demokratische Entscheidungsprozesse. Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt, was ein geringes Risiko darstellt. Dennoch können bei Missmanagement oder rechtlichen Konflikten finanzielle Risiken für die Genossenschaft entstehen.

Organe einer Genossenschaft

Die Genossenschaft zeichnet sich durch eine demokratische Struktur aus, in der Mitglieder gleichberechtigt an Entscheidungen teilnehmen. Die Stimme der Mitglieder wird bei der Hauptversammlung zusammengetragen, sodass jeder bei der Entscheidung involviert wird. Zudem gibt es noch einen Vorstand, bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern, wessen Aufgabe ist die Geschäfte der Genossenschaft zu führen und die Beschlüsse der Hauptversammlung umzusetzen. Außerdem entwickelt er Strategien, überwacht die Finanzen und tritt als Ansprechpartner für die Mitglieder auf. Das letzte Organ der Genossenschaft ist der Aufsichtsrat, welcher die Vorstandstätigkeiten überwacht und die Interessen der Mitglieder sichert. Er prüft die finanzielle Lage der Genossenschaft und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Satzungen.

Anker Satzung

Häufig gestellte Fragen

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Fragen zur gesetzlichen Grundlage

Was ist das Genossenschaftsgesetz?

Das Genossenschaftsgesetz GenG regelt die Rechtsform einer Genossenschaft. Unter anderem ist geregelt, dass eine Genossenschaft eine Satzung haben, einem Genossenschaftsverband angehören und im gerichtlichen Genossenschaftsregister eingetragen sein muss. Weiterhin sind hier die Rechte der Mitglieder und Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat, festgelegt. Es ist außerdem festgelegt, dass es eine Generalversammlung aller Mitglieder so wie eine regelmäßige Geschäftsprüfung durch den Verband stattfinden muss. Das vollständige Gesetz ist im Internet vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz unter dem Link GenG - Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften veröffentlicht.

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Wozu benötigen wir eine Satzung, wenn im Genossenschaftsgesetz alles geregelt ist?

Das Genossenschaftsgesetz gibt den übergeordneten Rahmen, die Satzung legt die konkrete Umsetzung für unsere Genossenschaft fest. Beispielsweise sind in unserer Satzung der konkrete Zweck der Genossenschaft, der Name, der Geschäftssitz, die Höhe der Geschäftsanteile, die Größe von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Umgang mit Gewinnen oder Verlusten festgelegt.

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Wer hat den Inhalt der Satzung festgelegt?

Unsere Satzung wurde von einem Gründungsteam erarbeitet. In der Gründungsversammlung wurde die Satzung formal von den Gründungsmitgliedern verabschiedet und ist damit bindend.

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Wie ist sichergestellt, dass die Satzung dem Genossenschaftsgesetz entspricht?

Die Erarbeitung der Satzung wurde vom Genoverband e.V. mit Sitz in Neu-Isenburg unterstützt und von diesem abschließend geprüft. Das positive Ergebnis ist Teil des Gründungsgutachtens.

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Was ist notwendig, damit die Genossenschaft offiziell Geschäfte tätigen darf?

Unsere Genossenschaft Unverpackt Darmstadt eG ist im Genossenschaftsregister eingetragen. Alle Registereinträge sind im Internet auf dem Gemeinsamen Registerportal der Länder unter dem Link Registerportal veröffentlicht. Die Vollständigkeit und Korrektheit der notwendigen Unterlagen (z.B. Satzung und Gründungsprotokoll) wurden in einem Gutachten vom Genoverband geprüft und
bestätigt. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister ist über einen Notar erfolgt. Wir sind Mitglied im Genoverband, der in Zukunft auch die gesetzlich vorgeschriebenen Geschäftsprüfungen durchführen wird.

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Kann die Satzung geändert werden?

Eine Änderung der Satzung ist in §16 des Genossenschaftsgesetzes geregelt. Sie kann nur durch Beschluss der Generalversammlung der Mitglieder erfolgen. Dabei ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Eine Änderung der Satzung wird erst wirksam, wenn diese im Genossenschaftsregister eingetragen ist. Hierbei entstehen nicht unerhebliche Kosten.

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Wo finde ich die SAtzung der Genossenschaft?

Wir haben die Gründungsprüfung beim hessischen Genoverband bestanden und sind im Genossenschaftsregister eingetragen, womit unsere finale Satzung nun hier geteilt werden kann. 

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Fragen zu unserer Satzung

In §4 ist eine Nachschusspflicht erwähnt. Was ist das?

Das Genossenschaftsgesetz erlaubt es nach §22 prinzipiell, Mitglieder bei einer Insolvenz zu nachträglichen Zahlungen zu verpflichten. In unserer Satzung ist dies explizit in §4 (3) ausgeschlossen.

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Können nach dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen weitere Kosten auf mich zu kommen?

Nein! In unserer Satzung sind keine weiteren Zahlungsverpflichtungen durch die Mitglieder vorgesehen.

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In §5 (2e) ist ein Eintrittsgeld erwähnt. Was ist das?

Einige Genossenschaften erheben ein sogenanntes Eintrittsgeld, wenn man durch zeichnen von Anteilen Mitglied werden will. Beispielsweise bei Wohnungsgenossenschaften ist dies üblich. Beim Austritt aus der Genossenschaft werden die Geschäftsanteile zurückgezahlt, das Eintrittsgeld dagegen nicht. In unserer Satzung ist ein Eintrittsgeld nicht vorgesehen. Um ein Eintrittsgeld zu erheben, müsste die Generalversammlung aller Mitglieder mit Dreiviertel-Mehrheit einer entsprechenden Satzungsänderung zustimmen. Dies würde bereits bestehende Mitgliedschaften natürlich nicht betreffen.  Der in der Satzung erwähnte §39a ist ein bedauerlicher Fehler, der aber die Wirksamkeit der Klausel nicht verändert. In der Frage „Kann die Satzung geändert werden?“ ist weiter oben erklärt, warum der Fehler nicht sofort korrigiert werden kann. Die Korrektur wird bei der nächsten notwendigen Satzungsänderung vorgenommen.

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In §5 (2f) sind laufende Beiträge erwähnt. Muss ich hier noch etwas zahlen?

Einige Genossenschaften stellen den Mitgliedern exklusiv Leistungen zur Verfügung (z.B. eine Genossenschaftsbank ihre Leistungen). Nur wenn diese Leistungen in Anspruch genommen werden, fallen hierfür Kosten an. Die Höhe wird von der Generalversammlung festgelegt. Bei uns sind keine kostenpflichtigen Leistungen vorgesehen, sodass hier keine Kosten anfallen können.

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Warum gibt es eine Kündigungsfrist von 2 Jahren, wenn ich Mitgliedsanteile kündigen will?

Der Betrieb unseres Ladengeschäfts ist auf das durch die Geschäftsanteile eingebrachte Betriebskapital angewiesen. Um Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs durch kurzfristige Kündigungen zu vermeiden, ist in §6 die Kündigungsfrist geregelt.

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Kann ich Einblick in die Geschäftsentwicklung der Genossenschaft bekommen?

Mitglieder sind nach §5 unserer Satzung berechtigt, den Jahresabschluss sowie das zusammengefasste Ergebnis der Prüfung durch den Genoverband einzusehen. In der Generalversammlung werden die Geschäftsdaten vorgestellt und es werden selbstverständlich auch Fragen hierzu beantwortet. An der Generalversammlung kann jedes Mitglied teilnehmen.

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Wie teuer ist ein Anteil?

Ein Anteil an der Genossenschaft liegt bei 200€. Es können auch mehrere Anteile erworben werden, der Wert der Anteile verändert sich auch nicht. Diese Anteile sind für 2 Jahre im eigenen Besitz und können danach entweder verkauft oder weiter im Besitz bleiben.

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Was sind meine Vorteile, wenn ich einen/mehrere Anteil(e) erwerbe?

Jede/r mit einem oder mehreren Anteilen hat Mitspracherecht an der Gestaltung des Ladens. Das beinhaltet sowohl den Laden an sich und die verkauften Waren.

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Schritt für Schritt zur Genossenschaft

​​Ein erstes Infotreffen fand am 15. März statt, auf welches wir positiv zurückschauen. Das Interesse war mehr als wir erwartet hatten und der Austausch hat alle Seiten dem Ziel Genossenschaft ein Stück näher gebracht. Nach dem Treffen haben sich mehrere Interessierte zusammengesetzt und fingen mit der Planung der Struktur der Genossenschaft an. Auch der zweite Infotag am 12. April war ein Erfolg, dort wurden nochmal die grundsätzlichen Informationen unserer Genossenschaft erläutert und schon ein kleines Resümee des letzten Monates vorgestellt.

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Was ist der aktuelle Stand?

  • Am 18.09.2025 haben sich neun engagierte Unverpackt-Begeisterte im Laden in der Gutenbergstraße zusammengefunden und die Genossenschaft "Unverpackt Darmstadt eG" formal gegründet! Wir sind jetzt offiziell eine Genossenschaft in Gründung!

  • Als Aufsichtsräte wurden gewählt: Birgit Becker, Axel Schwandt, Ralf Catanescu (stellvertretender Vorsitzender), Christian Schröter (Vorsitzender). Als Vorstände wurden bestellt Bettina Will (hauptamtlich), Heiko Behrendt (ehrenamtlich). Urlaubsbedingt nicht dabei sein konnte Fabienne Franz, die in der nächsten Aufsichtsratssitzung als dritter Vorstand (ehrenamtlich) bestellt wurde.​​​​

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Im Bild v.l.n.r.: Christian Sürder (Mitglied Gründungsgruppe), Axel Schwandt (Mitglied Aufsichtsrat), Christian Schröter (Aufsichtsrat, Vorsitzender), Bettina Will (Vorstand, hauptamtlich), Ralf Catanescu (Aufsichtsrat, stellvertretender Vorsitzender), Heiko Behrendt (Vorstand, ehrenamtlich), Birgit Becker (Mitglied Aufsichtsrat)

  • Damit haben wir nach den intensiven Vorbereitungen der letzten Monate erfolgreich Segel gesetzt und starten unsere gemeinsame Reise ins genossenschaftlich unverpackte Leben! 

  • Wir haben die Gründungsprüfung beim hessischen Genoverband bestanden! Am 11.11.2025 haben die Vorstandsmitglieder die entsprechenden Unterlagen bei der Notarin unterschrieben. Dieser Schritt ist essenziell, denn die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung für die notarielle Beglaubigung und den Eintrag ins Genossenschaftsregister.

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Unser Vorstand nach der erfolgreichen Gründungsprüfung am 11.11.2025

  • Und auch dieser Meilenstein ist geschafft - die Unverpackt Darmstadt eG ist jetzt eine im Genossenschaftsregister eingetragen! 

  • Der Aufsichtsrat kümmert sich aktuell um die künftigen Mitgliedsverträge, finalisiert die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sowie den Vertrag mit Bettina als hauptamtlichem Vorstand, die sich dann um den vertraglichen Übergang für Jarle kümmert. Der Vorstand setzt sich derzeit unter anderem mit den Themen Kontoeröffnung, Geschäftsordnung des Vorstands, Abstimmung mit den Lieferanten sowie Überarbeitung der Kommunikationskanäle auseinander.

  • Zusammen mit dem erweiterten Gründungsteam wird sich fleißig mit Aktivitäten rund um die Gründung und die Übergabe des Ladens beschäftigt, sammelt&strukturiert schon erste Ideen für die Ladengestaltung und Aufgaben, die dann von Genossenschaftsmitgliedern oder anderen Freiwilligen übernommen werden können.

  • Momentan sind wir bei  Die Mindestanzahl an Anteilen wäre damit weiterhin übertroffen. Dies gilt, wenn alle Interessierten tatsächlich auch ihre geplanten Anteile bezahlen. 

    Es ist bereits möglich, verbindlich Anteile zu zeichnen - über 635 Anteilen wurden unverbindlich und vorläufig gezeichnet. Hier sind wir also frohen Mutes, dass wir bald die Übergabe des Ladens an die Genossenschaft abschließen können. Gebt diese Information auch gerne an Freunde und Familie weiter - je mehr Unterstützung und Startkapital wir haben, desto besser! Schickt sie hierfür einfach in den Laden oder schaut hier vorbei.​​

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Was sind die nächsten Schritte?

  • Sobald wir das Genossenschaftskonto eröffnet haben, werden wir Anteile auch einsammeln können.

  • Geplant ist dann auch eine offizielle Gründungsveranstaltung am 21. Februar, zu der wir euch rechtzeitig einladen werden. 

  • Seid gespannt auf weitere Updates zu unseren Aktivitäten.

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UNVERPACKT DARMSTADT

Gutenbergstr. 5b, 64289 Darmstadt

Mo - Fr 10:00 - 19:00 I Sa 10:00 - 14:00

06151 8058630

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Inhaberin: Bettina Will

0178 2815598

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